Eine Infektion mit dem COVID-19-Virus kommt grundsätzlich als Unfallereignis in Betracht. Für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls muss jedoch der Vollbeweis vorliegen, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich in der Arbeit zugetragen hat.
mehrTexte, die dem Absatz von Drittprodukten dienen, müssen schon im Teaser einen Hinweis auf die Werbepartnerschaft enthalten.
mehrSowohl die Krankenhaus-Tagegeldversicherung als auch die Krankheitskostenversicherung sind Personenversicherungen, die grundsätzlich versicherungssteuerfrei sind.
mehrDer Ausschluss der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung in den Fällen, in denen der Grundbesitz teilweise dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient, greift ein, wenn der Grundbesitz des Steuerpflichtigen teilweise der Tätigkeit einer Gesellschaft dient, an der auch Gesellschafter des Steuerpflichtigen beteiligt sind und diese Gesellschaft mit dem Betrieb der Photovoltaikanlage Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.
mehrWenn ein Betreuter seinem ehrenamtlichen Betreuer eine Vase auf den Kopf schlägt, kann das für das Opfer ein Arbeitsunfall sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beteiligten miteinander verwandt sind und der Vorfall sich in der gemeinsamen Wohnung ereignet. Voraussetzung ist, dass der Angriff infolge der Betreuertätigkeit erfolgt ist.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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Letzte Änderung: 09.12.2022 © Goedecke & Goedecke Steuerberater 2022
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