Grenzgängerberatung

Als Spezialgebiet der Steuerberatung betreuen wir zahlreiche Grenzgänger, leitende Ange-stellte und Unternehmen mit Berührung insbesondere zur Schweiz.

Im Rahmen der Besteuerung von Grenzgängern unterstützen wir Sie bei der Deklaration der zunehmend komplizierter werdenden Steuererklärung. In diesem Zusammenhang bieten wir eine umfassende Beratung und Betreuung bei:

  • der Erstellung von Steuererklärungen
  • obligatorischen und überobligatorischen Auszahlungen aus der Pensionskasse
  • Rentenzahlungen aus Pensionskassen und sonstigen Alterskassen
  • bei der Prüfung der 60 Tage-Regelung und damit Zuordnung der steuerpflichtigen Einkünfte auf das In- und Ausland
  • der Prüfung der Sonderstellung leitender Angestellter
  • sonstigen speziellen Grenzgängersachverhalten