Für die Kosten einer Tierpension ist eine steuerliche Anerkennung in der Regel nicht möglich. Die Unterbringung eines Haustiers in einer Tierpension erfolgt außerhalb des eigenen Haushalts und erfüllt daher grundsätzlich nicht die Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung als haushaltsnahe Dienstleistung.
Anders kann die Situation sein, wenn das Tier im eigenen Haushalt betreut wird. Unter bestimmten Voraussetzungen können entsprechende Betreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich begünstigt sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Zahlung unbar erfolgt.
Wer einen Tiersitter beauftragt, sollte sich daher eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen lassen und Zahlungsnachweise aufbewahren. Ob die Kosten im Einzelfall steuerlich berücksichtigt werden können, sollte mit der Steuerberaterin oder dem Steuerberater besprochen werden.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Büro Ballrechten-Dottingen
Hohlenweg 5
79282 Ballrechten-Dottingen
Tel. +49 7634 59 19 48
Fax: +49 7634 59 19 47
Letzte Änderung: 09.12.2022 © Goedecke & Goedecke Steuerberater 2022